Private Pflegeversicherung
Da die gesetzliche Pflegeversicherung nur einen Teil der bei einer eintretenden Pflegebedürftigkeit anfallenden Kosten übernimmt, ist die private Pflegeversicherung ein wichtiger Bestandteil der Grundsicherung. Sie unterstützt und entlastet die Familienangehörigen in Form einer monatlichen Zahlung im Pflegefall. Hierdurch werden hilfebedürftige Personen mit regelmäßigem Pflegebedarf lückenfüllend abgesichert. Als Krankheitskosten-Vollversicherter bei einer privaten Krankenversicherung, die dem deutschen Recht unterliegt, muss nach (§ 23) SGB XI beim jeweiligen Versicherungsunternehmen zur Absicherung des Risikos der Pflegebedürftigkeit ein entsprechender Versicherungsvertrag abgeschlossen und aufrechterhalten werden. Die Grundleistungen wie Pflegesachleistungen bei der häuslichen Pflege, Pflegegeld oder Zahlungen zu pflegerischen Aufwendungen bei stationärer Pflege in der privaten Pflege-Pflichtversicherung entsprechen zwar den Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung, können aber ergänzend durch eine Pflegezusatzversicherung aufstockend abgesichert werden. Im Bundesdurchschnitt liegen die Kosten eines Pflegeplatzes (entsprechend der Pflegestufe) bei ca. 2.800 € bis 3.300€, so dass die Differenz daraus aus der eigenen Rente oder dem Vermögen zu bestreiten ist, wenn keine entsprechende Pflegezusatzversicherung.
Die private Pflegeversicherung, auch Pflegerente genannt, ist eine private Vorsorgefinanzierung für die entstehende Differenz im Falle der eintretenden Pflegebedürftigkeit. Die Mindesthöhe der monatlichen Pflegerente beginnt bei 250 €, so dass jeder seinen Bedarf bis zu einer monatlichen Pflegerente von 3.000 € ergänzend absichern kann. Das private Pflegetagegeld ist eine Offerte der privaten Krankenversicherungen, über welches eine Aufstockung der Leistungen und Wartezeit in Anspruch genommen werden. Die Pflicht zur Verwendung des eigenen Vermögens für die Kostendeckung der Pflegebedürftigkeit führt zwangsläufig dazu, dass das Sozialamt erst dann eine kostenübernahmepflichtig wird, wenn das private Vermögen aufgebraucht ist. So wird die Offenlegung des Vermögens des Ehepartners verlangt und dessen Werte zur Deckung der benötigten Pflegekosten herangezogen, bis auf den Teil, der als Eigenbedarf zu akzeptieren ist. Dem gilt es mit einer privaten Zusatzversicherung entgegenzuwirken. Wer die nötigen finanziellen Mittel zur Verfügung hat und sich rechtzeitig für eine der verschiedenen Wohn- und Betreuungsformen im Alter entscheidet, sollte sich auch rechtzeitig für eine Sicherung der gewählten Wohnalternative entscheiden. Die Auszahlung der Pflegerente erfolgt steuerfrei, da diese nicht befristet, sondern lebenslang gezahlt wird.
